Die Bundesregierung hat als Konjunktur Paket eine Mehrwertsteuer Senkung beschlossen. Die Mehrwertsteuer wird daher befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent.

Thomas Schumann

Auf Grund der zeitweisen Schließung unserer Golfanlage und dem Wegfall vieler Umsatz-Optionen auf Grund von definierten Corona Einschränkungen, ist diese Saison eine wahrlich schwierige Prüfung für das Betreiben einer Golfanlage. Während die Golfplätze nicht bespielt werden konnten, mussten wir viele Mitarbeiter in Kurzarbeit entsenden, konnten jedoch auch viele Pflegemaßnahmen auf den Plätzen durchführen, um nachhaltige Verbesserungen zu erwirken. Des Weiteren haben wir eine kleine Corona Soforthilfe vom Staat in Höhe von 30.000 € erhalten.

Seit dem 29. Juni haben wir in allen Bereichen die Kurzarbeit beendet, um auch für die Mitarbeiter die finanziellen Einschränkungen zu beenden. Es fühlt sich zwar so an, als würden wir so langsam wieder zur Normalität zurückkehren, aber die Auswirkungen der Krise werden uns noch über zig Monate und sogar saisonübergreifend belasten.

Daher mussten wir die Entscheidung treffen, dass wir unsere Bruttopreise in allen Bereichen, trotz Mehrwertsteuersenkung nicht anpassen können. Die Steuereinsparung in Höhe von 3% müssen wir als wirtschaftliche Förderungsmaßnahme für den Erhalt unserer wunderschönen Golfanlage nutzen.

Ich möchte mich hiermit ganz herzlich für Ihr Verständnis bedanken und wünsche allen eine wunderschöne Restsaison.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schumann – Management