Die neue Verordnung bringt nun ein paar Lockerungen, mit der wir dennoch sehr seriös umgehen müssen.

Unser Clubhaus ist ja gerade eine einzige Baustelle, weil wir das komplette Foyer inklusive Bistro umbauen. Auf Grund der verordneten Schließung war es für uns der perfekte Zeitpunkt, um die Modernisierung unseres Clubhauses voranzutreiben. Wir arbeiten jedoch gerade auf Hochtouren, um demnächst wieder unseren Service anbieten zu können.  Inwieweit die Verordnung dann die Öffnung der einzelnen Clubhausbereiche vorsieht, können wir aktuell noch nicht beurteilen.

Auf dem Golfplatz gilt nun:

(1)   Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 5 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist untersagt.  

(2) Absatz 1 gilt nicht für die kontaktfreie Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt. 

(3) Absatz 1 gilt darüber hinaus nicht für die Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel für dokumentierte Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr; bei der Berechnung der Personenzahl bleibt das begleitende Funktions- oder Aufsichtspersonal unberücksichtigt. 

(4) Auf weitläufigen Außensportanlagen dürfen mehrere Personengruppen nach Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Sport ausüben, sofern die Betreiberin oder der Betreiber gewährleistet, dass den einzelnen Personengruppen eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern zur Sportausübung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.

Das bedeutet ab dem 09. März können Mitglieder wieder in 4er Flights spielen. Gäste sind ab dem 15. März wieder willkommen. Auf unserer Übungsanlage sind die Putting/Chipping Grüns (auch wenn alle über 800m²) nur mit maximal fünf Personen nutzbar. Entscheidend an der Erlaubnis unter freiem Himmel Golf zu spielen, ist die Dokumentation der Gruppen. Dies wird über die Startzeitenbuchung gewährleistet und daher gilt hier ganz besonders „nur mit Startzeit spielen – ganz genau die Zeit des Abschlages von Tee 1 einhalten!“. Die Startzeitregelung wird momentan im Buchungsportal hinterlegt. Auf Grund der Verordnung kann es sein, dass wir innerhalb kürzester Zeit wieder auf 2er Flights umstellen müssen, daher werden wir die Startzeitenregeln provisorisch anpassen. (Details im Buchungsprogramm)

Die Mindestfläche von 800 m² pro Personengruppe (10Stk.) einzuhalten dürfte überhaupt kein Hindernis darstellen. Allein unsere Grüns haben eine Durchschnittsgröße von ca. 800 m² und daher sind die Zeitabstände zwischen den Flights eine ausreichende Maßnahme. Dennoch sollten an Tee 1 keine Gruppenbildungen entstehen.

Die Regelungen für die Golfschule werden in den nächsten Tagen ergänzt. Bei Rückfragen ist das Sekretariat von Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Wer sich vor seiner Startzeitenbuchung über die Wetterlage im Golfpark erkundigen möchte, kann ab sofort wieder unsere Webcam nutzen:

Zur Webcam.

Unsere Verhaltens- und Spielregeln gelten bis auf Weiteres: Stand 27.03.2021