die Versicherungssituation Seitens des DGV (Deutschen Golfverband) hat sich zum 01.01.2022 geändert. In einigen Golfmedien waren bereits Überschriften wie „Risiko Golfsport“ oder  „Ab Januar entfällt bisherige Golfer-Haftpflicht des DGV“ zu lesen, die den nicht Fachkundigen etwas ratlos hinterlassen. Der DGV informiert unsere Golfer gesondert über die Beilagen im Umschlag des DGV Ausweises. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie hiermit darüber informieren und eines vorweggenommen, für die meisten von uns wird sich nichts ändern!

Zuerst wird immer der Verursacher eines Schadens „gesucht“. Haben Sie also eine Sache oder eine weitere Person geschädigt, ist dies ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung. Diese prüft den Schadensfall und übernimmt die darauffolgenden Schritte, nämlich die Befriedung der Ansprüche oder, wenn Sie kein Verschulden treffen sollte, die Abwehr dann unberechtigter Ansprüche.

Wir, als Ihr Golfpark, haben ebenfalls eine auf Golfanlagen spezialisierte Vereinshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung kommt bei möglichen Schadensfällen auf unserem Gelände auf, sofern uns ein Verschulden trifft.

Wie Sie sehen, es besteht, in den meisten Fällen, Versicherungsschutz der die übliche Verfahrensweise in Gang setz, also wie oben erwähnt, die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche sowie die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.

Nun zur Änderung ab 2022:

Im letzten Jahr waren Sie als Mitglied des Golfpark Schloss Wilkendorf, der wiederum Mitglied des DGV ist, noch zusätzlich über unseren Verband versichert. Allerdings spricht man bei dieser Versicherung, von einer sogenannten subsidiäre Versicherung. Das bedeutet, sie tritt dann in Kraft, wenn Ihre private Haftpflichtversicherung den Schaden abwehrt und auch die Golfparkhaftpflicht kein Verschulden feststellen kann. Bitte beachten Sie, hier gibt es einen Selbstbehalt i.H.v. 1000€.

Aufgrund eines Wechsels des Versicherungspartners seitens des DGV wird es diesen Automatismus ab dem Jahreswechsel nicht mehr geben und der DGV hat sich entschlossen diesen Versicherungsschutz auf neue Beine zu stellen. Sie haben also die Möglichkeit sich diese Zusatzdeckung selbstständig einzukaufen. Sie können nun diesen erweiterten Schutz für 12,- € im Jahr einkaufen oder alternativ kostenfrei, dies ist dann allerdings mit der Weitergabe Ihrer Daten, z.B. an den Versicherer verbunden. Auch hier gibt es einen Selbstbehalt i.H.v. 500€.

Unbeschadet dessen empfehlen wir allen unseren Mitgliedern, sofern noch nicht geschehen, eine Privathaftpflichtversicherung für alle Gefahren des täglichen Lebens abzuschließen. Ob Sie dann noch ergänzend den zusätzlichen DGV-Haftpflichtschutz abschließen, bleibt die Entscheidung jedes Einzelnen.

Wir wünschen Ihnen nun einen unbeschwerten und sicheren Saisonstart